Sie starb am Tatort.
Festgenommen wurde Hussein K. am 2. Dezember 2016 in Freiburg. Seit dem 5. September 2017 stand er vor Gericht. Nach Deutschland kam er Behördenangaben zufolge ohne Papiere am 12. November 2015.
Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling stand er in der Obhut des Jugendamts und wohnte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Dort lebte er von Ende April 2016 bis zu seiner Festnahme. Betreut wurde er im Auftrag des Jugendamts von einer privaten Jugendhilfeorganisation.
Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam nach Deutschland. Von der Tat auf Korfu wussten deutsche Behörden nichts.
Die Pflegefamilie in Freiburg hatte nach Angaben des Jugendamts keine Genehmigung zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie sich am Rande des Prozesses herausstellte. Die private Jugendhilfeorganisation gab nach Medienberichten zu, mit den Ämtern falsch abgerechnet und zu viel Geld erhalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nach Angaben einer Sprecherin Ermittlungen gegen die Organisation aufgenommen.
Die zwei beteiligten Jugendämter haben in dem Prozess Vorwürfe zurückgewiesen. Gegen sie wird laut Justiz nicht ermittelt.