Mordprozess in Freiburg Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Hussein K.

Freiburg (dpa) - Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Ankläger die Höchststrafe gefordert. „Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinheit“, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger.

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Er plädierte am Freitag beim Landgericht für eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Hussein K. nahm die Worte des Anklägers äußerlich regungslos hin. Sein Verteidiger sowie der Nebenkläger plädieren am Montag. Das Urteil ist für den 22. März geplant.

Ankläger Berger hielt ein Plädoyer von mehr als drei Stunden. Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallrisiko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrscheinlich. Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung seien in dem seit Anfang September laufenden Prozess erhärtet worden. Zudem sei durch Gutachten und Zeugenaussagen erwiesen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Deshalb müsse Erwachsenenstrafrecht gelten.

Der vor der Jugendkammer angeklagte Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben.

Die Studentin war nachts allein mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Studentenparty nach Hause, als sie Opfer des Verbrechens wurde. Hussein K. wurde rund sieben Wochen nach der Tat festgenommen. Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläger.

Die Aussagen des Angeklagten seien „von Lügen geprägt“, sagte der Staatsanwalt: „Der Angeklagte hat alles getan, Aufklärung zu verhindern.“ Es habe sich um eine gezielte und grausame Tat mit Tötungsabsicht gehandelt. Hussein K. habe rücksichtslos gehandelt, keine Reue und seinem Opfer gegenüber Gleichgültigkeit gezeigt.

„Es ging ihm in der Nacht darum, auf seine Art Sex mit einer Frau zu haben“, sagte Berger. Um nicht entdeckt zu werden, habe er die junge Frau getötet. Der aus dem Iran stammende Hussein K. sei geprägt von einer Frauenverachtung und habe kein Mitgefühl. Dies hatte ihm vor einer Woche bereits der psychiatrische Gutachter attestiert. Zudem, so Gutachter und Staatsanwalt, sei Hussein K. voll schuldfähig.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. bereits in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter, kam ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Den Behörden gab er an, 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Er lebte in Freiburg bis zu einer Festnahme bei einer Pflegefamilie. Überprüft wurde das Alter nicht.

„Sie lebten in paradiesischen Zuständen mit allen Angeboten der Betreuung und allen Möglichkeiten der Integration“, sagte Berger dem Angeklagten: „Eine Situation, die Sie in ihrem Leben nicht wieder haben werden.“ Das Gericht hatte bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass eine Verurteilung wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht in Betracht komme. Möglich seien somit, wie vom Staatsanwalt nun gefordert, eine lebenslange Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung.

Hussein K. selbst hatte am Freitag auf Anraten seines Verteidigers Widerspruch eingelegt gegen den vom Gericht beabsichtigen Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Plädoyers. Er machte damit den Weg frei für Publikum und Presse, weil er einen Beitrag zur Aufklärung leisten wolle, wie sein Anwalt Sebastian Glathe sagte.