Motiv bleibt unklar Mörder ohne Mitleid - Höchststrafe für Sexualmord

Freiburg (dpa) - Catalin C. verlässt den Gerichtssaal so, wie er ihn vor genau einem Monat erstmals betreten hat: Der Blick ist nach unten gerichtet, Augenkontakt oder Gespräche meidet der mutmaßliche Mehrfachmörder.

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Am Freitag urteilt das Landgericht Freiburg über den 40-Jährigen, der in Endigen bei Freiburg eine junge Frau getötet hat und knapp drei Jahre zuvor in Kufstein in Österreich eine weitere junge Frauen getötet haben soll.

Es ist das höchstmögliche Urteil, das die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack verkündet: lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Und es folgt höchstwahrscheinlich ein Mordprozess in Österreich.

Catalin C., ein aus Rumänien stammender Berufsfernfahrer und Vater von drei Kindern, nimmt das Urteil ohne jede äußerliche Regung entgegen. Ihm direkt gegenüber sitzen die Nebenkläger: die Eltern, der Bruder und der Ehemann der in Endingen Ermordeten. „Es ist ein gerechtes Urteil“, wird ihr Anwalt Peter Oberholzner später sagen.

Er hatte den Angeklagten in seinem Plädoyer vor rund einer Woche ein „Monster“ genannt. Das jetzige Urteil helfe der Familie, abzuschließen mit der Tat: „So kurz vor Weihnachten ist es gut, dass sie dieses grausame Verbrechen nun besser verarbeiten können.“ Und auch Staatsanwalt Tomas Orschitt ist zufrieden.

Genau einen Monat zuvor hatte der Prozess begonnen. Der Angeklagte legte zwar ein Geständnis ab, machte aber Erinnerungslücken geltend. Er habe eine ihm unerklärliche Aggression gespürt und spontan gehandelt. Doch diese Aussagen, macht die Vorsitzende Richterin deutlich, seien nicht glaubhaft. Beweise und Gutachten sprächen dagegen.

An einem regnerischen Sonntagnachmittag Anfang November vergangenen Jahres ereignete sich die Tat in den Weinbergen des 9000 Einwohner zählenden Ortes Endingen. Die 27-Jährige war alleine joggen, als sie den Weg ihres Mörders kreuzte. Sie hatte keine Chance, sagt die Richterin in der Urteilsbegründung. Mit mindestens sechs wuchtigen Schlägen auf den Kopf habe der Mann die junge Frau getötet und zudem brutal vergewaltigt. Catalin C., sagt die Richterin, habe mit „enormer Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt.

So soll es auch bereits knapp drei Jahre zuvor im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich gewesen sein. „Beide Taten weisen eine frappierende Übereinstimmung auf“, sagt Kleine-Cosack. Opfer im Januar 2014 wurde eine 20 Jahre alte französische Austauschstudentin aus Lyon. Sie wurde am Ufer des Flusses Inn getötet und vergewaltigt.

Beide Frauen wurden angegriffen und von einem Weg in Böschungen gezerrt. Das Gericht geht davon aus, dass beide Frauen Zufallsopfer waren und Catalin C. sie bewusst und ohne Mitleid tötete. „Ein Mensch, der Mitgefühl gegenüber Frauen empfindet, wäre zu solchen Taten nicht fähig“, sagt die Richterin. Doch das Motiv bleibe unklar, weil Catalin C. schweigt. „Er hat uns keinen Einblick in sein Seelenleben gewährt.“ In Kufstein wurde die Tatwaffe, eine Eisenstange, später gefunden. In Endingen fehlt sie bis heute.

Der Angeklagte schweigt dazu. „Die Frage nach dem Warum ist unbeantwortet geblieben“, sagt die Richterin. Sicherungsverwahrung sei notwendig, um die Allgemeinheit vor dem Mann zu schützen. So stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem sieht ein psychiatrischer Gutachter, dem der Angeklagte beide Morde gestanden hat, eine Wiederholungsgefahr. Mit Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Zudem droht dem Angeklagten ein Prozess in Österreich. Vor dem Landesgericht Innsbruck soll verhandelt werden. Österreich hat bereits die Auslieferung des Mannes beantragt.

Am Ende der Urteilsbegründung gibt es Applaus einiger Zuhörer für das Gericht. Draußen vor der Tür wartet bereits der Gefängnisbus. Er bringt den kleinen, schmächtigen Mann zurück in seine Zelle. Dort wartet er auf seine Auslieferung, sagt sein Anwalt Klaus Malek.

Einen Termin für den Prozess in Österreich gibt es der Justiz zufolge noch nicht. Bis zu einem Urteil dort bleibt die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt. Dies, sagt die Richterin, sei eine rechtliche Formalie. Am Sinn und der Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung zweifle das Gericht bei Catalin C. nicht.