Hintergrund Zwei Länder, zwei Tote: Fragen zu Endingen und Kufstein

Freiburg (dpa) - Der Prozess um den Sexualmord an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg, in dem jetzt das Urteil gesprochen wurde, hat eine internationale Dimension. Denn der Angeklagte, der die Tat in Endingen gestanden hat, soll schon einmal getötet haben.

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Ihm wird auch der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich vorgeworfen. Nach dem Urteil in Freiburg droht dem Mann die Auslieferung nach Österreich und dort ein weiterer Prozess.

Verhandelt wurde am Landgericht Freiburg der Fall in Endingen, wie ein Gerichtssprecher erklärt. Auf diesen beziehe sich das Urteil. Die Tat in Kufstein wurde aber im Rahmen der Beweisaufnahme thematisiert.

Nach dem Urteil im Fall Endingen prüft die Justiz in Österreich das weitere Vorgehen, sagt Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Österreich wolle die Auslieferung des Mannes erreichen, um einen Prozess gegen ihn vor dem für Kufstein zuständigen Landesgericht Innsbruck zu ermöglichen. Auch dort drohen ihm bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe sowie möglicherweise anschließende Sicherungsverwahrung.

Diese Entscheidung würde rechtlich als Zusatzstrafe gelten, erklärte Mayr. Das Gericht würde den Mann verurteilen und sich dem in Deutschland verhängten Richterspruch anschließen oder diesen im Zweifel erweitern. Addiert werden könnten lebenslange Haftstrafen nicht.

Wo der Tatverdächtige im Falle zweier Verurteilungen dann seine Strafe absitzen müsste, sei noch offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden, sagte Mayr.