Wehrhahn: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Ankläger erklärt in seinem Plädoyer, der Angeklagte Ralf S. sei überführt. Urteil fällt in der nächsten Woche.
Düsseldorf. Zweieinhalb Stunden dauerte das Plädoyer von Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück im Wehrhahn-Prozess. Eine brillante Vorstellung, an deren Ende er lebenslange Haft für den Angeklagten Ralf S. (52) forderte. Dabei galt es das Gericht zu überzeugen - eine schwere Aufgabe. Denn Richter Rainer Drees entließ Ralf S. vor Wochen aus der Haft, mangels Tatverdachts. Und so trug der Ankläger für das Gericht wichtige Indizien wie ein Puzzle zusammen. Ralf S. verachtete die späteren und aus Russland stammenden zwölf Opfer. Am Telefon nannte er sie „Dreckspack“. Nazis standen vor dem Attentat bedrohlich vor der Sprachschule. Herrenbrück hat „keinen vernünftigen Zweifel“, dass sie von S. dorthin geschickt worden waren. Den Umgang mit Handgranaten habe sich S. bei der Bundeswehr beigebracht. Anleitung für einen elektrischen Zünder fand man in S.’ Wohnung. Am Stromkasten, von dem aus die Bombe gezündet worden war, sah eine Nachbarin einen Mann mit Kappe. Das angefertigte Fahndungsfoto ähnelt Ralf S. „Einen Doppelgänger des Angeklagten gibt es nicht“, so der Staatsanwalt. Und so fügte er Indiz zu Indiz. Auch die eigenen Aussagen von Ralf S. — vor 18 Jahren und jetzt im Prozess — sprechen für seine Täterschaft, so der Oberstaatsanwalt.
Er rügt auch das Gericht, dass dem Angeklagten wegen seiner Prahlerei, dem mangelnden Selbstwertgefühl und der Geltungssucht keine seiner Geschichten abnimmt, sie deshalb auch nicht wertet. „Doch so einfach kann man es sich nicht machen“, sagt der Staatsanwalt. Ralf S. habe mehrfach gelogen und seine Aussagen immer angepasst. Angebliche Alibis besorgt, die am Ende nicht hielten.
Die Verteidiger forderten Freispruch. Nächste Woche soll das Urteil gesprochen werden. BK