Düsseldorf Wehrhahn-Prozess: Angeklagter Ralf S. aus Haft entlassen

Seit 18 Jahren laufen die Ermittlungen zum Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn. Jetzt hält das Gericht den Angeklagten nicht mehr für dringend verdächtig.

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Düsseldorf. Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Gericht den Haftbefehl gegen den angeklagten 51-Jährigen aufgehoben. Nach der Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen sehe die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa. Die Staatsanwaltschaft hat den 51-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wegen zwölffacher Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat.

Noch am Montag hatte die Staatsanwaltschaft in einer Zwischenbilanz argumentiert, der Angeklagte habe sich vor Gericht selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe, hatte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück gesagt. Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verwickelt. Auch die Nebenkläger zeigten sich am Montag von der Schuld des 51-Jährigen überzeugt.

Das Gericht kam zu einem anderen Schluss und ordnete nun an, den 51-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. „Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses der an bislang 25 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung und nach Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr“, hieß es in der Mitteilung. Unter anderem hätten sich die Angaben mehrerer Zeugen „als nicht hinreichend belastbar erwiesen“. dpa