Urteil aus Münster Gefährlicher Schulweg? Gericht rät Kind zu Taschenlampe
Wegberg. Der Schulweg ist teilweise schlecht beleuchtet und die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Tochter - trotzdem muss die Gemeinde Wegberg bei Mönchengladbach einer Schülerin kein Busticket zahlen.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster.
Zwar äußerten die Richter Verständnis für die subjektiv empfundene Sorge der Eltern um ihre Tochter. Jedoch sahen sie die Schwelle der besonderen Gefährlichkeit in diesem Fall nicht erreicht. So könnten sich Kinder bei einem dunklen Schulweg mit einer Taschenlampe behelfen. Eine Revision gegen die Entscheidung ließen die Richter nicht zu.
Laut Gesetz müssen Kommunen die Wegekosten zur Schule nur für längere Strecken ersetzen. Eine Ausnahme: ist der Schulweg besonders gefährlich, können die Kosten auch bei kürzeren Strecken von unter zwei Kilometern übernommen werden.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Aachen der Familie noch Recht gegeben und die Stadt Wegberg verpflichtet, die Kosten für die Tochter im Schuljahr 2015/16 zu zahlen. Denn nach Ansicht der Aachener Richter vom Mai 2016 ist der Schulweg des Mädchens in die Grundschule durchaus risikoreich.
Ein Teilstück des Weges könne nicht ausreichend eingesehen werden, es gebe keine Straßenlaternen und es werde auch nicht immer beobachtet. Außerdem könne eine Schülerin im Fall eines Übergriffs keine schnelle Hilfe erwarten. Dieser Einschätzung folgten die Münsteraner Richter nicht.