Prozessbeginn in Düsseldorf Mutmaßlicher Wehrhahn-Bomber bestreitet die Tat
Düsseldorf (dpa) - Mehr als 17 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat der Angeklagte die Tat zum Prozessbeginn vehement bestritten.
Er habe sie nicht begangen und wisse auch nicht, wer es gewesen sei, sagte der 51-Jährige am Düsseldorfer Landgericht. Bei der Explosion waren zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib.
Der Ex-Soldat steht wegen zwölffachen Mordversuchs vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft. Er soll die Tat aus Fremdenhass begangen haben. Die Anklageschrift ist 270 Seiten lang, das Landgericht hat bis Juli knapp 40 Verhandlungstage für den Indizien-Prozess angesetzt.
Am 27. Juli 2000 war am S-Bahnhof Wehrhahn eine ferngezündete Rohrbombe explodiert. Die überwiegend jüdischen Opfer, Zuwanderer aus Osteuropa, kamen vom Deutschunterricht an einer Sprachschule. Wären die 250 Gramm TNT nicht verunreinigt gewesen, hätte es Tote gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück.
Der Angeklagte berichtete dagegen, er sei am Tattag in einem Tätowierstudio gewesen, mit seinem Rottweiler spazieren gegangen und zur Tatzeit wieder zu Hause gewesen. Gleich nach dem Anschlag habe ihn ein Polizist gewarnt: „Da rufen jede Menge Leute an und beschuldigen dich.“
Der Mann, der nach eigener Aussage als Security-Mitarbeiter und Detektiv tätig war, war bereits direkt nach der Tat unter Verdacht geraten. Er hatte in der Nähe nebenbei einen Militaria-Laden betrieben. Vor vier Jahren soll er die Tat dann gegenüber einem Mitgefangenen gestanden haben, er habe „an einem Bahnhof Kanaken weggesprengt“, als er in anderer Sache im Gefängnis saß. Auch dies bestreitet der Mann allerdings.
Wichtigtuer und Drogen konsumierende V-Leute hätten ihn auf die Anklagebank gebracht, behauptete der Mann. Verteidiger Olaf Heuvens räumte ein, sein Mandant habe auch selbst „zu viel geredet und sich wichtigmachen wollen“.
Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Herrenbrück ergeben die zahlreichen Indizien insgesamt eine erdrückende Beweislast. In der Wohnung des Angeklagten waren beispielsweise eine Anleitung für den Bau eines Zünders und der Splint einer Handgranate entdeckt worden.