Wehrhahn-Prozess auf der Zielgeraden
Gericht will keine weiteren Zeugen mehr hören. Plädoyers sollen am 3. Juli beginnen.
Der Prozess um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Am Wehrhahn geht auf die Zielgerade. Gestern erklärte der Vorsitzende Richter Rainer Drees, dass die Beweisaufnahme beendet ist. Dies bedeutet, dass keine weiteren Zeugen mehr gehört werden sollen. Außerdem stellte er die Frage, ob der Haftbefehl gegen Ralf S. nicht endgültig aufgehoben werden soll. Bislang ist der nur ausgesetzt. Dazu wollen Staatsanwaltschaft und Nebenklageanwälte noch Stellung nehmen, bevor am 3. Juli die Plädoyers beginnen.
Zurzeit deutet alles darauf hin, dass der Prozess um das Attentat mit einem Freispruch enden wird. Bei dem Bombenanschlag im Juli vor 18 Jahren waren zehn überwiegend jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt worden. Die Hoffnung der Staatsanwaltschaft ruhte zuletzt auf zwei Zeugen, die erst später benannt wurden: Die Ex-Frau des Angeklagten und ein ehemaliger Mithäftling, dem Ralf S. im Gefängnis die Tat gestanden haben soll. Doch was die Ehefrau zu sagen hatte, brachte kaum neue Erkenntnisse. Und der andere Zeuge, der angeblich beweisen kann, dass der 51-Jährige schuldig ist, verweigerte im Gerichtssaal die Aussage. Zwar ordnete das Gericht daraufhin Ordnungshaft gegen den Mann an, doch das änderte bislang nichts. Man könne nicht darauf warten, ob der Krefelder sich das noch anders überlegt, so Drees.
Die beiden nächsten Prozesstermine wurden aufgehoben. Theoretisch haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage jetzt noch die Möglichkeit, weitere Zeugen zu benennen und Beweisanträge zu stellen. Wenn das nicht geschieht, soll die Staatsanwaltschaft am 3. Juli mit ihrem Plädoyer beginnen.