Psychiatrie statt Gefängnis Rohrreiniger auf Spielplätze gestreut: Täter schuldunfähig
Aachen (dpa) - Ein 53-Jähriger, der in Aachen fünf Kinder auf Spielplätzen mit ausgestreutem Rohrreiniger verletzt hat, muss laut Gerichtsentscheidung in die Psychiatrie. Die Aachener Richter gingen von einer „erheblichen Gefährlichkeit“ des psychisch kranken Mannes aus.
Er habe in seiner Wahnvorstellung gehandelt, von den kleinen Kindern „existenziell bedroht“ zu werden, und sei schuldunfähig. Der Deutsche habe den gefährlichen, ätzenden Rohrreiniger ausgestreut, um die Kinder zu vertreiben, stellte der Vorsitzende Richter Roland Klösgen fest. Bei den Attacken im Sommer 2017 waren fünf Kinder verletzt worden. Sie erlitten teilweise Verätzungen.
Der 53-Jährige habe die Verletzungen in Kauf genommen. Das Aachener Landgericht wertete die Taten als gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen und versuchte gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen. Die Staatsanwaltschaft war bei Prozessbeginn noch von versuchtem Mord ausgegangen.