Hintergrund: 28 unterschiedliche Wahlsysteme
Berlin (dpa) - Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union können weitestgehend selbstständig entscheiden, welches Wahlverfahren sie bei der Europawahl verwenden.
Sie müssen sich dabei aber an einheitliche Vorgaben halten: Die Wahl muss „allgemein, unmittelbar, frei und geheim“ sein, heißt es im Vertrag von Lissabon.
Vor allem das Prinzip der Verhältniswahl ist entscheidend: Es bedeutet, dass der Anteil einer Partei an den Mandaten für ein Mitgliedsland in etwa ihrem Stimmenanteil entspricht. Falls eine Partei also zum Beispiel 40 Prozent aller Stimmen erhält, muss sie auch ungefähr 40 Prozent aller Sitze bekommen, die für den Mitgliedstaat im Parlament vorgesehen sind.
Ansonsten kann jedes Land für sich entscheiden, wie gewählt wird. Gemeinsamkeiten gibt es dennoch viele. Recht einheitlich ist, dass man in allen Ländern im Alter von 18 Jahren stimmberechtigt ist - mit der Ausnahme von Österreich, wo schon mit 16 gewählt werden darf.
Die Staaten können auch festlegen, dass Parteien eine bestimmte Prozentschwelle überspringen müssen, um Abgeordnete ins Europaparlament zu schicken. Die Mehrheit der Mitgliedsländer hat solche Sperrklauseln. In Deutschland gibt es so eine diesmal nicht.