Hintergrund: Botschafter im diplomatischen Konflikt

Berlin (dpa) - Bei diplomatischen Verstimmungen zwischen zwei Staaten spielt der Botschafter eine Schlüsselrolle. Er kann eingeladen, einbestellt oder ausgewiesen werden - je nach Schärfe des Konflikts.

Eine „Einladung“ ist die sanfteste Form der Kritik. Der Botschafter wird höflich zu einem Gespräch gebeten. Damit soll der Eindruck vermieden werden, dass ernsthafte Spannungen zwischen beiden Ländern bestehen. Eine förmliche „Einbestellung“ ist wesentlich schärfer und signalisiert größere Verstimmung. Die Bundesregierung bestellte etwa im Februar den ägyptischen Botschafter ins Auswärtige Amt ein, nachdem gegen zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo Anklage erhoben worden war.

Reicht eine „Einbestellung“ nicht mehr aus, folgt die Anweisung zur „Abberufung“ des Botschafters. Laut dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) kann ein Staat einen Diplomaten für unerwünscht erklären. Der Entsendestaat hat dann Zeit, um die „persona non grata“ abzuberufen. Geschieht dies nicht, wird der Diplomat ausgewiesen. Andererseits kann ein Staat aus Protest auch seinen Botschafter aus einem Land abberufen.

Die Abberufung eines Botschafters erfolgt nur bei schweren diplomatischen Verwerfungen. Die Türkei wies etwa den israelischen Botschafter aus und zog ihren eigenen Botschafter aus Israel ab, nachdem israelische Soldaten bei der Erstürmung einer Gaza-Hilfsflotte neun türkische Aktivisten getötet hatten.

Zieht ein Land seinen Botschafter ab, übernimmt üblicherweise sein Vertreter oder ein anderer Diplomat die Geschäfte. Ein Staat kann seine Botschaft aber auch komplett schließen. Das kann - wie im Fall der deutschen Botschaft im syrischen Damaskus oder in Mogadischu in Somalia - an der Sicherheitslage liegen oder aus politischem Protest erfolgen. Die Übergänge sind fließend.

Sieht eine Regierung überhaupt keinen Verhandlungsspielraum mehr, bricht es die diplomatischen Beziehungen zu einem Land komplett ab.