Unterlässt es der Athlet, einen Antrag auf Öffnung der B-Probe zu stellen, gilt die alleinige positive A-Probe als Beweis.
Im Normalfall bestätigt die Gegenanalyse das A-Resultat. Ursachen für Abweichungen können unter anderem eine falsche Lagerung der Proben, Bakterienbefall oder verunreinigte Uringefäße sein.
Bei der Überarbeitung des Welt-Anti-Doping-Codes war erwogen worden, die B-Probe abzuschaffen, weil es so selten Abweichungen von der A-Probe gibt. Im neuen Weltkodex, der am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, ist das Recht der Athleten auf einen Gegencheck aber weiterhin enthalten.