Hintergrund: Das Kölner Urteil
Köln (dpa) - Das Urteil des Kölner Landgerichts, das Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig und strafbar erklärt, ist eine Einzelfallentscheidung. Es hat also keine generelle Wirkung.
Der Beschluss ist nur bindend für den konkreten Fall eines vierjährigen Jungen aus einer muslimischen Familie und den behandelnden Kölner Arzt, der ihm die Vorhaut entfernt hatte. Andere Gericht in Deutschland können zu einer abweichenden Bewertung kommen. Das Kölner Gericht sieht in der Beschneidung aus religiösen Gründen eine einfache - also nicht gefährliche - Körperverletzung.
Das umstrittene Urteil vom 26. Juni hat allerdings große Strahlkraft. Es hat zudem offengelegt, dass in Deutschland Rechtsunsicherheit und eine Art Schwebezustand für Mediziner und jüdische wie muslimische Familien bestehen. Ein Gesetz könnte Klarheit schaffen. Schwieriger wäre eine Klärung über das Bundesverfassungsgericht als höchstem deutschen Gericht. Wohl eher theoretisch denkbar wäre, dass sich ein Arzt verurteilen lässt, um dann als konkret Betroffener nach Karlsruhe zu ziehen und eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Der Kölner Arzt, der den Jungen - er war wegen Nachblutungen in die Notaufnahme gekommen - medizinisch einwandfrei behandelt hatte, war vom Landgericht freigesprochen worden. Begründung: Er konnte nicht wissen konnte, dass er eine Straftat begeht. Zuvor hatte noch nie ein Gericht in Deutschland über religiöse Beschneidung geurteilt. Mediziner, die aber künftig religiös motivierte Beschneidungen an Jungen vornehmen, können sich nur noch schwerlich darauf berufen, dass sie von der Rechtmäßigkeit des Eingriffs ausgegangen waren.