Im Bund kontrolliert das Gremium den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die Regierung muss die elf Mitglieder des Gremiums über die Arbeit der Geheimdienste und über besondere Vorgänge unterrichten. Sie dürfen auch Einsicht in Geheimakten nehmen und Mitarbeiter der Dienste anhören. Gewählt werden sie aus den Reihen des Bundestages zu Beginn der Wahlperiode.