Hintergrund: Das Urteil gegen die Punkband Pussy Riot
Moskau (dpa) - Kaum ein Richterspruch war so umstritten wie das Urteil gegen drei junge Frauen der kremlkritischen Punkband Pussy Riot.
Die Aktivistinnen hatten am 21. Februar 2012 in der Moskauer Erlöserkathedrale, einem Heiligtum der russisch-orthodoxen Kirche, mit einem „Punkgebet“ gegen die Wiederwahl von Präsident Wladimir Putin protestiert.
Ein Gericht verurteilte daraufhin zwei der Frauen zu je zwei Jahren Lagerhaft und ihre Mitstreiterin zu einer Bewährungsstrafe - wegen Rowdytums aus religiösem Hass. Maria Aljochina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch entschuldigten sich und sagten, ihre Aktion sei politisch gemeint gewesen. Putin aber blieb hart: Die Frauen hätten „bekommen, was sie wollten“.
Ein Moskauer Gericht stufte das Punk-Gebet später als extremistisch ein und verbot es. Der Grund: Die dokumentierten Handlungen könnten Gläubige verletzen. Sie seien außerdem verborgene Aufrufe zu Aufruhr und Ungehorsam.
Nachdem die heute 25 Jahre alte Aljochina und die 24-jährige Tolokonnikowa ihre Haftstrafe bis auf gut drei Monate verbüßt hatten, rügte das Oberste Gericht Russlands das Urteil wegen schwerer Verstöße. Weder das junge Alter noch weitere strafmildernde Gründe seien berücksichtigt worden. Die Frauen seien weder vorbestraft noch gewalttätig gewesen.
In seinem Urteil habe das Moskauer Stadtgericht außerdem keine Beweise dafür geliefert, dass die Punkband aus religiösem Hass gehandelt habe, kritisierte das Oberste Gericht. Zudem fehle ein stichhaltiges Motiv für die Anklage. Weil Aljochina und Tolokonnikowa Mütter kleiner Kinder seien, wäre nach russischem Recht auch ein Strafaufschub möglich gewesen.