Hintergrund: Der Euro-Rettungsschirm ESM

Berlin (dpa) - Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM („Europäischer Stabilitätsmechanismus“) soll die Stabilität des Euro-Raumes sichern. Er kann seit Oktober 2012 Finanzhilfen an Euroländer gewähren, allerdings nur gegen strenge Auflagen für die Krisenstaaten, die einen Antrag stellen.

Als ab 2010 immer mehr Staaten wegen hoher Schulden das Vertrauen bei internationalen Geldgebern verloren hatten, spannten die Europartner einen Rettungsschirm auf. Unter dem Eindruck der Griechenland-Krise entstand zunächst der EFSF, der später vom ESM abgelöst wurde. Faktisch handelt es sich um einen Fonds, aus dem klamme Staaten Kredithilfen zu geringen Zinsen bekommen können.

Der ESM kann Hilfskredite von bis zu 500 Milliarden Euro vergeben. Der Finanzierungsanteil Deutschlands beläuft sich auf 26,96 Prozent. Die maximale Haftung Deutschlands ist auf insgesamt rund 190 Milliarden Euro beschränkt. Bei sämtlichen Haftungsfragen und Hilfsmaßnahmen des ESM muss der Deutsche Bundestag beteiligt werden.