Hintergrund: Der Transitbereich
Berlin (dpa) - Für Reisende auf ausländischen Flughäfen gilt in den meisten Fällen das sogenannte Transitprivileg.
Wer bei einem internationalen Flug umsteigt und den Transitbereich des Drittlandes bei seinem Zwischenstopp nicht verlässt, braucht für seinen Aufenthalt dort auch kein Visum.
Auf dem Moskauer Flughafen Scheremetjewo, wo sich der von den USA gesuchte Informant Edward Snowden aufhält, können Ausländer, die auf einen Anschlussflug warten, 24 Stunden ohne Visum bleiben. Diese Zeitspanne dürfte im Fall Snowden allerdings längst überschritten sein. Grundsätzlich sollte ein Transit-Passagier ein gültiges Ticket vorweisen können, heißt es auf der Internetseite des Flughafens.
In Deutschland zum Beispiel haben die Flughäfen in Frankfurt oder München einen internationalen Transitbereich. Wenn das Endreiseziel außerhalb des Schengen-Raums liegt, ist hier ist ein Umsteigen ohne Visum möglich. Jedoch gibt es Ausnahmen: Für Reisende aus Ländern wie Indien, Pakistan, Nigeria oder Syrien gilt das Transitprivileg auf deutschen Flughäfen zum Beispiel nicht.
Im April 2010 hatte der Ausbruch eines isländischen Vulkans den Luftverkehr in Nord- und Mitteleuropa blockiert. In der Transitzone des Frankfurter Flughafens saßen Hunderte Reisende ohne Visum für Deutschland tagelang fest. Ähnlich ergeht es Tom Hanks in Steven Spielbergs Spielfilm „Terminal“ von 2004. Er verkörpert einen Osteuropäer, der ohne gültigen Pass auf dem New Yorker John F. Kennedy-Flughafen strandet.