Hintergrund: Die Einschnitte bei der Solarförderung

Berlin (dpa) - Die Reform bei der Solarförderung sieht je nach Anlagenart Kürzungen von 20 bis knapp 30 Prozent vor.

Die neuen Fördersätze sollen bereits ab 9. März gelten. Allerdings wird noch über Übergangsfristen diskutiert für bereits geplante Vorhaben, die sich bis zu dem Stichtag nicht mehr realisieren lassen.

KÜRZUNGEN: - Strom aus kleinen Dachanlagen bis 10 Kilowatt erhält statt 24,43 nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde an Förderung. - Anlagen bis 1000 Kilowatt bekommen 16,5 Cent. - Große Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt erhalten 13,5 Cent. Darüber hinaus soll es keine Förderung geben. - Dachanlagen auf neu errichteten „Nichtwohngebäuden“ erhalten den Tarif wie bei Freiflächen, um hier eine Fehlsteuerung zu vermeiden, etwa das Errichten von Scheunen, nur um sie mit Modulen zu bestücken und so die hohe Hausdach-Vergütung zu bekommen. - Für alle Anlagen, die vor dem 9. März ans Netz gegangen sind, gibt es einen Bestandsschutz: Sie erhalten auf 20 Jahre garantiert die zum Zeitpunkt der Installation gültigen Vergütungssätze.

REGELMÄßIGE ANPASSUNGEN - Angesichts der massiv fallenden Modulpreise und zur Vermeidung von „Schlusskäufen“ vor Kürzungsstichtagen wird es ab Mai monatliche Kürzungen von 0,15 Cent je Kilowattstunde geben.

MENGENBESCHRÄNKUNG - Bei kleinen Dachanlagen wird ab Januar 2013 nur noch 85 Prozent des erzeugten Stroms vergütet; der Rest kann zum Eigenverbrauch genutzt werden. Der bisherige Eigenverbrauchsbonus entfällt. - Solarparks bekommen nur 90 Prozent des Stroms vergütet, den Rest müssen sie am Markt verkaufen. Damit soll der Solarstrom stärker an den Markt heran und vom Subventionsmodell weggeführt werden.

NEUE AUSBAUZIELE - Es gibt zwar keine feste Deckelung der jährlichen Ausbaumenge, aber die Regierung will den Ausbau durch die Kürzungen auf 2500 bis 3500 Megawatt in diesem und im kommenden Jahr begrenzen. - Ab 2014 soll der Ausbaukorridor um jährlich 400 Megawatt gesenkt werden, also auf 2100 bis 3100 Megawatt. Bis 2017 liegt er bei 900 bis 1900 Megawatt. - Werden mehr Anlagen gebaut, als im Zielkorridor festgelegt, kann bei der Förderung per Verordnung kurzfristig weiter gekürzt werden.