Hintergrund: Die EU-Sanktionen gegen Syrien
Brüssel (dpa) - Die EU hat seit Mai 2011 eine Reihe von Sanktionen gegen das Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad verhängt.
Diese „restriktiven Maßnahmen“ reichen von Exportverboten für Luxusartikel über Investitions- und Kreditstopps sowie Beschränkungen des Kapitalverkehrs bis hin zu Einfuhrverboten für Öl aus Syrien. Zudem gibt es Einreiseverbote für knapp 200 Personen, die dem Assad-Regime besonders nahe stehen. Deren Vermögen in der EU sind eingefroren.
Auch die Lieferung von Waffen und von Material, das zur inneren Repression genutzt werden könnte, ist verboten. Dieses Verbot gilt sowohl für die Regierung als auch für Rebellen. Die derzeitige EU-Gesetzgebung erlaubt aber die Lieferung von „nichtletalem (nicht-tödlichem) militärischem Gerät“ dann, wenn dieses „ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke“ oder für Hilfsprogramme der UN oder der EU nötig sei. Damit sind beispielsweise Splitterschutzwesten, Helme oder Funkgeräte gemeint.
Seit Ende Februar darf solches Gerät ausdrücklich auch für Hilfszwecke der Oppositions-Koalition verwendet werden. Auch „nicht zum Kampfeinsatz bestimmte Fahrzeuge“ dürfen die Aufständischen bekommen. Die EU hat bisher Waffenlieferungen an die Rebellen stets abgelehnt, weil sie fürchtete, diese Waffen könnten entweder in die Hände islamistischer Extremisten oder in die Gewalt des Regimes fallen.