Hintergrund: Die geplanten SPD-Parteitags-Beschlüsse

Berlin (dpa) - Stärkere Belastungen für Höherverdienende, dafür deutliche Entlastungen für ärmere Familien, mehr Geld für Bildung und mehr Mitsprache für die Bürger. Darüber wollen die 480 Delegierten auf dem SPD-Bundesparteitag in Berlin bis zum Dienstag beraten und entscheiden.

Hier die wichtigsten geplanten Beschlüsse in Kurzform (in der Reihenfolge der Beratungen):

SONNTAG:

PARTEIREFORM: Die SPD-Mitglieder sollen künftig bei der Aufstellung von Kandidaten für öffentliche Ämter und Mandate oder bei der Wahl eines Vorsitzenden auf der jeweiligen Ebene mitentscheiden können, falls mehrere Bewerber antreten. Der Parteivorstand wird von 45 auf 35 Mitglieder verkleinert, das Parteipräsidium abgeschafft.

DIREKTE DEMOKRATIE: Die SPD plädiert erstmals für eine weitreichende direkte Bürgerbeteiligung bei wichtigen Sachfragen. Dazu sind auch Plebiszite auf Bundesebene vorgesehen. Am Anfang soll es eine Volksinitiative an das Parlament geben. Stößt das Anliegen dort auf keine Zustimmung, kann ein Volksbegehren folgen.

MONTAG:

FAMILIE/KINDER: Familien mit einem Monatseinkommen von unter 3000 Euro will die SPD deutlich besserstellen. Das Kindergeld von derzeit 184 Euro soll mit dem bisherigen Kinderzuschlag für Bedürftige (bis zu 140 Euro) zusammengefasst werden. Je nach Einkommen könnte dies auf einen Betrag pro Kind von bis zu 324 Euro monatlich hinauslaufen. Das Elterngeld soll langfristig ausgeweitet werden.

BILDUNG: Verwirklicht werden soll bei einem Wahlsieg der Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote in Kitas und Schulen bis 2020. Die Investitionen für Bildung sollen auf insgesamt 20 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden. Davon soll der Bund 10 Milliarden Euro übernehmen. Die andere Hälfte sollen die Länder nach Wiedereinführung der Vermögensteuer aufbringen.

ARBEIT: Die SPD will unbefristete, sozial abgesicherte Beschäftigungen stärken. Um den Missbrauch von Minijobs einzudämmen, soll die Wochenarbeitszeit für solche Tätigkeiten auf zwölf Stunden begrenzt werden. Leiharbeiter sollen bei Löhnen mit den Stammbelegschaften gleichgestellt werden.

RENTE: Die SPD hält an der Forderung fest, den 2012 beginnenden Einstieg in die Rente mit 67 auszusetzen. Der Übergang in die Rente soll flexibler und die Teilrente ab 60 vereinfacht werden. Beitragszeiten bei niedrigem Einkommen sowie Zeiten von Langzeitarbeitslosigkeit sollen höher bewertet werden. Umstritten ist noch das künftige Rentenniveau. Die Parteilinke will durchsetzen, die Höhe auf den heutigen Stand festzuschreiben.

DIENSTAG:

FINANZEN, STEUERN: Bezieher höherer Einkommen sollen mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Im einzelnen wird dazu vorgeschlagen: Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 100 000 Euro für Ledige (bisher rund 53 000)und 200 000 Euro für Verheiratete. Teile der Linken fordern eine Erhöhung auf bis zu 53 Prozent. Bekräftigt wird die schon vom Parteitag 2009 beschlossene Forderung nach Wiedereinführung der 1996 abgeschafften privaten Vermögensteuer mit hohen Freibeträgen. Betriebe sollen ausgenommen werden.

Weiter soll die Abgeltungssteuer für private Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Wertpapiere) von 25 auf 32 Prozent erhöht werden. Bis 2009 mussten Anleger ihre Kapitalerträge zum gleichen Satz versteuern wie ihre Einkommen. Die Parteilinke fordert die Rückkehr zu der alten Regelung.

ENERGIE: Im Zuge der Energiewende will die SPD den Marktanteil der Energiekonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall binnen zehn Jahren auf unter 50 Prozent drücken. Damit soll die Position der Stadtwerke gestärkt werden.

GESUNDHEIT: Mit der Bürgerversicherung will man die unterschiedliche Versorgung von gesetzlich und privat Versicherten beenden. Alle Bürger sollen auf selbstständige und nichtselbstständige Einkommen grundsätzlich einen Beitrag von etwa 7,6 (statt bislang 8,2) Prozent des Bruttolohns bezahlen. Zur Finanzierung der Kassen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu gleichen Teilen beitragen. Dazu käme ein Steuerzuschuss. Ärzte sollen, unabhängig vom Kassenstatus, für jeden Patienten die gleiche Vergütung erhalten.