Hintergrund: Die umstrittene Volkszählung 1987

Stuttgart (dpa) - Der von einer Boykottbewegung begleiteten Volkszählung von 1987 war eine Klage gegen den bereits für 1983 geplanten Zensus vorausgegangen.

Das Bundesverfassungsgericht teilte Datenschutz-Bedenken von Kritikern der vierten Zählung in der Bundesrepublik und stellte ein Grundrecht auf „informelle Selbstbestimmung“ fest. Der 1983 noch vorgesehene Abgleich mit dem Melderegister war 1987 nicht mehr zulässig.

Dennoch riefen in vielen Orten erneut Bürgerinitiativen zum Boykott auf. Die Grünen im Bundestag stimmten gegen die Volkszählung als Beitrag zu „Verdatung und sozialen Kontrolle“ und warnten vor einer Beteiligung. Auf das weit verbreitete Misstrauen reagierte das Statistische Bundesamt mit einer 30 Millionen Mark teuren Werbekampagne.

Kommunen kritisierten die hohen Kosten der Massenbefragung von 630 Millionen Mark - bei ursprünglich errechneten 341 Millionen. Darunter waren jeweils 400 Mark „Ausgleichsgeld“ für rund 500 000 Zähler, die von Haus zu Haus gingen. Nach der Erhebung bewertete das Statistische Bundesamt den Boykott als „Fehlschlag“. Die Quote der Verweigerer lag bei nur etwa einem Prozent.