Hintergrund: Die Vorratsdatenspeicherung
Berlin (dpa) - Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein Gesetz, das dies regelt.
Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.
Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, die Regelung verstoße gegen Grundrechte. Ob es neue Vorgaben auf EU-Ebene geben wird, ist offen. Die EU-Staaten können eigene Gesetze erlassen.
In Deutschland gibt es dazu schon seit Jahren keine gesetzlichen Vorkehrungen mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Die große Koalition wollte ursprünglich eine Rückkehr zur Datenspeicherung auf Vorrat. Seit dem EuGH-Urteil liegen die Pläne aber auf Eis.