Hintergrund: E10 wird nicht von EU verlangt

Brüssel (dpa) - Es gibt keine Vorschrift der Europäischen Union, wonach in Treibstoffen zehn Prozent Ethanol oder Biodiesel enthalten sein müssen.

Die einzelnen Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, wie hoch der Bio-Anteil sein soll: „Das kann sich zwischen null und maximal zehn Prozent bewegen“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Freitag in Brüssel.

Die sogenannte „Biosprit-Richtlinie“ von 2009 legt aber fest, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transportsektor verbrauchten Energie erneuerbar sein muss. „Wie sie das erreichen, können die Regierungen selbst entscheiden. Dafür steht der Politik ein großer Werkzeugkasten zur Verfügung“, hieß es in der EU-Kommission. Die EU-Staaten können etwa auf die Einführung von Biosprit setzen oder Strom für Elektroautos aus erneuerbaren Energien sowie Hybridfahrzeuge fördern.

Die Förderung der erneuerbaren Energien war 2008 im Programm „Europa 20/20/20“ beschlossen worden. Bis 2020 soll der Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase um 20 Prozent gesenkt werden, während die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert und der Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des Gesamtverbrauchs gesteigert wird. 2009 hatte Frankreich als erstes die neue Spritsorte auf den Markt gebracht. Ethanol wird etwa aus Weizen, Zuckerrüben oder Palmöl hergestellt. Umweltverbände kritisieren immer wieder, dass für den Anbau der Nutzpflanzen Natur zerstört werde. Die EU-Richtlinie schreibt darum eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen vor.