Hintergrund: Gründungsakte des Nato-Russland-Rates
Brüssel (dpa) - Die im Mai 1997 von der Nato und Russland unterzeichnete Gründungsakte des Nato-Russland-Rates enthält auch eine Passage zu möglichen Truppenstationierungen. Sie lautet in einer Übersetzung der dpa:
„Die Nato bekräftigt, dass die Allianz in der derzeitigen und vorhersehbaren Sicherheitsumgebung ihre gemeinsame Verteidigung und andere Aufgaben durch die nötige Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung wahrnehmen wird statt durch die zusätzliche permanente Stationierung substanzieller Kampftruppen. Dementsprechend wird sie sich auf eine angemessene Infrastruktur, die den oben genannten Aufgaben entspricht, stützen müssen. In diesem Zusammenhang können, sofern nötig, Verstärkungen im Fall der Verteidigung gegen eine drohende Aggression vorgenommen werden sowie zur Unterstützung von Friedensmissionen im Einklang mit der UN-Charta und den Grundsätzen der OSZE ebenso wie für Übungen im Einklang mit dem angepassten KSE-Vertrag (über konventionelle Streitkräfte), den Vorschriften des Wiener Dokuments 1994 und gegenseitig vereinbarten Transparenzmaßnahmen. Russland wird eine ähnliche Zurückhaltung bei der Stationierung seiner konventionellen Streitkräfte in Europa walten lassen.“