Hintergrund: Harte Strafen für Steuerhinterziehung
München (dpa) - Immer wieder beschäftigt Steuerhinterziehung deutsche Gerichte. Wer Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleust, muss nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2008 mit höheren Strafen rechnen - auch mit Gefängnis.
Im Jahr 2012 bekräftigte der BGH: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage. Einige Fälle der vergangenen Jahre:
Oktober 2011: Das Krefelder Landgericht verurteilt eine Hausfrau vom Niederrhein zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung, weil sie dem Fiskus ein Millionenvermögen in Liechtenstein verschwiegen hatte.
Februar 2009: Ein Mann wird in Düsseldorf zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, bei der Hinterziehung von Steuern in Höhe von 1,7 Millionen Euro geholfen zu haben.
Januar 2009: Ein Mann wird für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro Steuern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Bochumer Landgericht entscheidet zudem, dass er eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen muss.
Oktober 2002: Das Landgericht München I verurteilt einen Mann wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er erhält außerdem eine Geldstrafe von 300 000 Euro und muss eine Geldbuße von 200 000 Euro als Bewährungsauflage zahlen, die karitativen Einrichtungen zugutekommt.
Januar 1997: Das Mannheimer Landgericht verurteilt einen Mann wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Nach Feststellung des Gerichts hatte er in sechs Fällen Steuern von insgesamt 15 Millionen Mark hinterzogen.