Hintergrund: Justizirrtümer
Berlin (dpa) - Justizirrtümer und Wiederaufnahmeverfahren sind in Deutschland selten. Drei Beispiele:
September 2013: Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts saß der Nürnberger Gustl Mollath jahrelang rechtswidrig in der Psychiatrie. Gutachter hatten ihm „Wahnvorstellungen“ attestiert und ihn als allgemeingefährlich eingestuft. Mollath selbst sieht sich als Opfer eines Komplotts, weil er Schwarzgeldgeschäfte aufgedeckt habe. Das Oberlandesgericht in Nürnberg hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Ab Juli 2014 soll der Prozess neu aufgerollt werden.
Sommer 2011: In einem Wiederaufnahmeverfahren spricht das Landgericht Kassel einen früheren Lehrer aus Hessen frei. Wegen angeblicher Vergewaltigung einer Kollegin hatte er fünf Jahre im Gefängnis gesessen. Der Mann stirbt ein Jahr nach dem Freispruch an Herzversagen. Das Landgericht Darmstadt verurteilt das angebliche Vergewaltigungsopfer im September 2013 wegen Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Haft. Die Frau legt Revision ein.
Mai 2009: Nach zwei Jahren hinter Gittern wird ein 55-Jähriger in Baden-Württemberg freigesprochen, der für den sexuellen Missbrauch seiner Tochter verurteilt worden war. Die Frau hatte den Vorwurf in einem Wiederaufnahmeverfahren zurückgezogen. Sie hatte den Missbrauch erfunden, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht beim Vater verbringen wollte.