Hintergrund: Kernpunkte der Vereinbarung

Genf/Washington (dpa) - Die Genfer Vereinbarung zum iranischen Atomprogramm sieht nach Angaben des Weißen Hauses unter anderem vor:

LAUFZEIT

- Die Übereinkunft gilt sechs Monate. In der Zwischenzeit soll eine Dauerlösung ausgearbeitet werden.

URANANREICHERUNG

- Der Iran darf weiter Uran bis zu fünf Prozent anreichern, aber nicht darüber hinaus.

- Der gesamte existierende Vorrat an stärker - bis zu 20 Prozent- angereichertem Uran muss unter eine Schwelle von fünf Prozent abgeschwächt oder so verändert werden, dass er nicht mehr angereichert werden kann.

- Es dürfen keine zusätzlichen Zentrifugen jeglicher Art oder Zentrifugen der nächsten Generation zur Urananreicherung installiert werden.

- Die Erweiterung existierender oder der Bau neuer Urananreicherungsanlagen sind verboten.

ARAK-REAKTOR

- Der Schwerwasserreaktor Arak, in dem als Nebenprodukt Plutonium anfallen könnte, darf nicht in Betrieb genommen werden. Arbeiten an Brennstoffen für den Reaktor sind einzustellen.

INSPEKTIONEN

- Inspekteure der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEA sollen täglichen Zutritt zu den Urananreicherungsanlagen Natans und Fordo erhalten.

- Der Iran gewährt ihnen außerdem Zugang zu Zentrifugen-Fabriken sowie einer Reihe anderer Anlagen und stellt ihnen Bauunterlagen für den Reaktor Arak zur Verfügung.

SANKTIONEN

- Die sechs Staaten der 5+1-Gruppe verhängen in den sechs Monaten keine neuen Sanktionen. Bestimmte Sanktionen, etwa auf dem Gold- und iranischen Automobilsektor und bei petrochemischen Exporten aus dem Land, werden vorläufig aufgehoben. Die Sechsergruppe wird außerdem weiterhin Ölkäufe in stark begrenztem Umfang zulassen und dem Iran Importe von Nahrungsmitteln und Medizin leichter machen.