Hintergrund: Optionspflicht und Doppelpass
Berlin (dpa) - Nach langem Ringen sind sich Union und SPD bei der großen Streitfrage doppelte Staatsbürgerschaft einig geworden. Die umstrittene Optionspflicht soll wegfallen. Ein generelles Ja zum Doppelpass bedeutet das aber nicht.
Ein Überblick über die bisherige Lage und die Pläne für die Zukunft:
SO SIEHT ES DERZEIT AUS:
Seit dem Jahr 2000 gilt die sogenannte Optionspflicht. Wer in Deutschland geboren ist und ausländische Eltern hat, bekommt demnach zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, muss aber bis spätestens zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem seiner Eltern wählen. Das beträfe bis 2017 jährlich zwischen 3000 und 7000 junge Frauen und Männer - überwiegend Menschen mit türkischen Wurzeln. Bislang haben bereits 176 junge Leute wegen der Optionspflicht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Sie gehören zum Geburtsjahrgang 1990, für den die Regelung zum ersten Mal griff.
Die Lage im Staatsangehörigkeitsrecht ist derzeit insgesamt unübersichtlich. Deutschland gesteht grundsätzlich nur EU-Bürgern und Schweizern zwei Pässe zu. Allerdings können auch Menschen aus einigen anderen Staaten neben ihren ursprünglichen Papieren ohne größere Umstände einen deutschen Pass bekommen. Denn einige Länder entlassen ihre Bürger prinzipiell nicht aus der Staatsangehörigkeit - zum Beispiel einige Staaten in Lateinamerika, Nordafrika oder Nahost. Für die große Gruppe der türkischen Zuwanderer in Deutschland gilt dies aber nicht, auch für viele andere Nationalitäten nicht. Es hängt also vom Herkunftsland ab, ob jemand den deutschen Pass bekommen und gleichzeitig seinen alten Pass behalten kann. Kritiker halten das für eine Diskriminierung.
SO SOLL ES IN ZUKUNFT AUSSEHEN:
Die Optionspflicht soll wegfallen. Das heißt, wer als Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, soll auf Dauer die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen und sich nicht länger als junger Erwachsener für einen der beiden Pässe entscheiden müssen. Die SPD hat sich an dieser Stelle mit ihrer Forderung durchgesetzt. Die Union hatte sich lange gegen eine Abschaffung der Optionspflicht gewehrt.
Für jene, die nicht in Deutschland geboren sind, sondern erst später zuwandern und sich einbürgern lassen, soll sich aber nichts ändern. Das heißt, eine generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit - wie von der SPD gefordert - kommt nicht. Die Union hatte sich mit dem Thema Doppelpass insgesamt sehr schwer getan und die generelle Zulassung doppelter Staatsbürgerschaften blockiert. Damit bleibt die rechtliche Lage für die später Zugewanderten je nach Herkunftsland uneinheitlich.