Hintergrund: Prozesse um rechten Terror
München (dpa) - Mehrfach standen in Deutschland in den vergangenen Jahren rechtsextreme Terroristen vor Gericht. Teils wurde auch gegen Jugendliche verhandelt.
Vor allem die Ermittlungspannen bei der Aufklärung der Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ haben die Gefahren des Rechtsterrorismus ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.
Einige Beispiele:
- Im März 2005 werden Mitglieder des „Freikorps Havelland“ zu Haftstrafen zwischen acht Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt. Die Jugendlichen hatten in den Jahren 2003 und 2004 mehrere Anschläge auf Geschäfte und Imbisse von Ausländern verübt. „Wenn sich elf junge Männer zu einer Vereinigung zusammenschließen, um „das Havelland von Ausländern zu säubern“, ist das terroristisch“, hieß es in der Urteilsbegründung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (OLG).
- Im Mai 2005 verurteilt das Bayerische Oberste Landesgericht in München den Neonazi Martin Wiese zu sieben Jahren Haft. Als Anführer einer selbst ernannten „Schutzgruppe“ hatte er einen Bombenanschlag auf die Einweihungsfeier des Jüdischen Zentrums in München geplant. Wiese und die drei mit ihm verurteilten Täter waren Mitglieder der rechtsextremen Vereinigung „Kameradschaft Süd“.
- Seit Mai 2013 wird in München gegen Beate Zschäpe und mutmaßliche Unterstützer der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verhandelt. Über Jahre hatte der NSU unerkannt gemordet. Zwischen 2000 und 2007 erschoss die Gruppe nach derzeitigen Erkenntnissen zehn Menschen. Zudem soll sie mit Sprengstoffanschlägen Dutzende verletzt haben.