Hintergrund: Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Berlin (dpa) - Union und SPD planen eine Stärkung von Familien - auch durch bessere Möglichkeiten zur Pflege Angehöriger. Die Unterhändler der Arbeitsgruppe Familie wollen deswegen einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit einzuführen.
Dieser war in der vergangenen Legislatur am Widerstand der FDP und der Wirtschaft gescheitert.
Das Familienpflegezeit-Gesetz, 2012 eingeführt und bislang nicht oft genutzt, sieht für pflegende Angehörige eine zweijährige Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden vor. Wird die Arbeitszeit etwa auf 50 Prozent reduziert, wird dennoch das Gehalt in Höhe von 75 Prozent weitergezahlt. Nach zwei Jahren arbeitet der Arbeitnehmer wieder voll bei weiterhin reduziertem Gehalt - bis das Lohnkonto wieder ausgeglichen ist. Jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, muss eine Versicherung abschließen.
Außerdem soll eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf zur Organisation der Pflege Angehöriger künftig über die Pflegeversicherung mitfinanziert werden. So etwas gibt es bislang nur für Eltern, die ihr krankes Kind pflegen.
Von den rund 2,50 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 67,2 Prozent ausschließlich durch Angehörige versorgt und 32,7 Prozent unter Zuhilfenahme von Pflegediensten.