Hintergrund: Resolutionen der UN
Berlin (dpa) - Die Resolution ist die schärfste Waffe des UN-Sicherheitsrates. Mit dieser Form einer Erklärung kann das mächtigste UN-Gremium Staaten oder Handlungen verurteilen und Strafen androhen oder gleich verhängen - unter bestimmten Bedingungen sogar militärische Zwangsmaßnahmen.
Doch nicht immer findet sich eine Mehrheit für diese starke Form der Politik. Die Präsidentielle Erklärung ist nicht so stark wie eine Resolution und dient deshalb in vielen Fällen als Kompromiss. Sie ähnelt einer Resolution, ist aber rechtlich nicht bindend für die UN-Mitgliedsstaaten. Sanktionen kann sie nicht enthalten. Offiziell ist sie nur die schriftliche Äußerung des Präsidenten des Rates, der jeden Monat wechselt. Die Erklärung ist aber keinesfalls eine nur individuelle Äußerung. Jedes Wort ist unter den 15 Mitgliedern abgestimmt.
Im August 2011 einigten sich die Ratsmitglieder auf eine Präsidentielle Erklärung zur Verurteilung des Regimes von Baschar al-Assad in Syrien. Auch eine Erklärung der UN-Vollversammlung zur Verurteilung der Gewalt durch die syrische Führung vom Februar 2012 hatte lediglich appellativen Charakter und war nicht an Sanktionen geknüpft. Bindende Resolutionen, die auch Strafmaßnahmen beinhalten würden, kamen im Sicherheitsrat gar nicht erst zur Abstimmung oder scheiterten an den Veto-Mächten Russland und China.