Sind die Ermittlungen bereits im Gang, ist der Zug für den Steuersünder abgefahren.
Bis dahin räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, dem Finanzamt die nicht-erklärten Einkünfte nachzumelden. Dann aber vollständig.
Bei Steuerhinterziehung drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen können es sogar bis zu zehn Jahre sein. Laut Bundessteuerberaterkammer verjährt Steuerhinterziehung in schweren Fällen erst nach zehn Jahren.
Bei Selbstanzeige bleiben nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 nur noch Hinterziehungsbeträge bis 50 000 Euro pro Vorgang straffrei. Bis 100 000 Euro kann von einer Strafe dann abgesehen werden, wenn der Betroffene neben den Verzugszinsen von 0,5 Prozent pro Monat einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlt.