Hintergrund: Sicherheit im Knast und die Tricks der Gefangenen
Berlin (dpa) - Rechtsextreme haben sich in deutschen Gefängnissen vernetzt - etwa über verschlüsselte Kommunikation in Briefen. In den Justizvollzugsanstalten gelten strenge Sicherheitsvorschriften, doch die sind mitunter zu umgehen.
Welche Sicherheitsbestimmungen gelten für Gefangene?
Bis vor einigen Jahren galten in Deutschland bundesweit einheitliche Regeln in den Justizvollzugsanstalten. Inzwischen gibt es von Land zu Land unterschiedliche Bestimmungen. Auch liegen einige Entscheidungen im Ermessen des jeweiligen Gefängnisses. Pauschale Aussagen sind deshalb schwierig. Einige Dinge ähneln sich aber überall: Die Justizvollzugsbeamten dürfen die Post der Häftlinge überwachen, das heißt mitlesen oder auf verbotene Gegenstände kontrollieren - sofern das für die „Sicherheit und Ordnung“ in der JVA nötig ist. Ausnahme sind die Briefe der Verteidiger.
Besuch dürfen die Gefangenen nur begrenzt empfangen und auch nur unter Aufsicht. Die freie Bewegung der Häftlinge ist eingeschränkt. Es gibt feste Zeiten, in denen sie ihre Zelle verlassen und sich beispielsweise mit Mithäftlingen zusammensetzen können. Justizbeamte dürfen auch die Zellen der Gefangenen durchsuchen, falls der Verdacht besteht, dass sich dort verbotene Dinge wie Handys, Waffen oder Drogen befinden.
Gibt es Wege, diese Regeln zu umgehen?
Gefangene sind kreativ. Es gelingt immer wieder, verbotene Gegenstände über Besucher oder Boten in den Knast zu schmuggeln. Es ist kein Geheimnis, dass dort beispielsweise jede Menge Drogen oder Handys kursieren, obwohl beides strikt verboten ist. Eine Variante, Verbotenes einzuschleusen, ist beispielsweise, einen Brief als Post des Verteidigers zu tarnen und darin Unerlaubtes zu verstecken.
Briefwechsel zwischen Gefangenen - wie im Fall des Neonazi-Netzwerks - sind ohnehin erlaubt. Schreiben sich Häftlinge mit Hilfe von verschlüsselten Begriffen ist es schwierig, rechtsradikale Umtriebe aufzuspüren. Es werden auch bei weitem nicht alle Briefe in deutschen Gefängnissen geöffnet oder gar mitgelesen. Außerdem ist die Kommunikation der Häftlinge innerhalb einer JVA ohne Weiteres möglich. Rechtsextreme können sich also in ihren freien Zeiten ungehindert über ihre Ideologie austauschen.