Hintergrund: Sonderziehungsrechte
Frankfurt/Main (dpa) - Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine Art Kunstwährung. Sie stehen für finanzielle Ansprüche von Staaten gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Somit sind sie Teil der nationalen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Fonds und bares Geld wert.
SZR stehen den nationalen Notenbanken zu - in Deutschland der Bundesbank. Die Bundesbank beziffert ihre Forderungen an den IWF (Stand Ende 2010) auf 18,7 Milliarden Euro. IWF-Mitglieder haben bei Bedarf das Recht, eigene SZR beispielsweise gegen am Devisenmarkt einsetzbare Währungen zu verkaufen.
Die künstliche Währung gibt es seit 1969. Vorangegangen war eine Diskussion, ob das internationale Währungssystem künftig mit den üblichen Reservearten Gold und US-Dollar ausreichend versorgt werden könnte. Man wurde sich einig, es sei besser Vorsorge zu treffen: die Geburtsstunde der Sonderziehungsrechte.
Damit stand erstmals ein Instrument zur Verfügung, mit dem bewusst und gezielt Währungsreserven auf Grund internationaler Vereinbarungen geschaffen werden konnten - gewissermaßen per „Federstrich“. Der Wert der SZR wird regelmäßig vom IWF ermittelt und errechnet sich auf Basis eines Währungskorbes, zu dem derzeit US-Dollar, Euro, britisches Pfund und japanischer Yen zählen.