Hintergrund: Staat unterstützt Familien mit Milliarden
Berlin (dpa) - Der Staat unterstützt Eltern in Deutschland mit vielen Milliarden. Familien wurden im Jahr 2010 nach jüngsten Berechnungen des Bundesfamilienministeriums mit 125,5 Milliarden Euro gefördert.
Dazu kamen noch Leistungen für Ehepaare in Höhe von 74,9 Milliarden Euro.
Auf 38,8 Milliarden Euro summierte sich 2010 das staatliche Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder gibt es jeweils 184 Euro monatlich. Generell wird Kindergeld bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr. Auf alle Leistungen bezogen zahlt der Staat im Schnitt fast 150 000 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr.
Für Neugeborene wurde 2007 das Elterngeld eingeführt. 2010 kostete es den Staat 4,6 Milliarden Euro. Es wird bis zu 14 Monate lang an Mütter oder Väter gezahlt, die wegen der Baby-Betreuung die Erwerbstätigkeit unterbrechen. Wer keine Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bekommt, erhält je nach vorherigem Nettoverdienst zwischen 300 und 1800 Euro monatlich.
Für arme Kinder greift seit 2011 das Bildungspaket. Sie können Zuschüsse zum Mittagessen in Kita oder Schule, zu Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht beantragen. Das Programm zielt auf 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien ab. Dafür stellen Bund und Kommunen jährlich 1,6 Milliarden Euro bereit.
Ab 1. August 2013 wird es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren geben. Dafür stellt der Bund fast fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Der Aufwand des umstrittenen Betreuungsgelds für Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Kita geben, soll zwischen 1,1 und zwei Milliarden Euro liegen.
Das steuerliche Ehegattensplitting hat den Staat 2010 fast 20 Milliarden Euro gekostet. Beim Splitting (Aufteilen) wird aus dem Gesamteinkommen der Eheleute die Einkommenssteuer errechnet. Am größten ist der Steuervorteil für Paare, bei denen ein Partner viel und der andere gar nichts verdient. Dabei profitieren Ehepartner unabhängig davon, ob sie Kinder haben.