Die neue Regierung will beim Auslands-Kindergeld handeln
Berlin. Das ist eine stattliche Summe: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen - also für Kinder, die nicht in Deutschland leben.
Das ist das Ergebnis einer Anfrage der AfD-Fraktion. Warum das so ist, dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.
Eltern, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Und nach geltendem Recht haben auch EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld - auch wenn ihr Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Es gilt der Grundsatz, dass niemand steuerlich benachteiligt werden darf, weil er aus einem EU-Partnerland stammt Wie Deutsche auch können EU-Steuerzahler wahlweise Kinderfreibetrag oder Kindergeld in Anspruch nehmen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe gesunken - so flossen 2016 noch 414 Millionen Euro Kindergeld in andere Länder. Insgesamt gibt es allerdings einen erheblichen Anstieg: So wurden im Dezember 2010 rund 36 Millionen Euro Kindergeld für 61.615 Kinder außerhalb Deutschlands gezahlt. Im Dezember 2017 waren es 215.499. Die meisten wohnten in Polen (103.000), Kroatien (17.000) und Rumänien (17.000). Hintergrund des Anstiegs ist die Schritt für Schritt umgesetzte EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Nein. Schon die letzte Bundesregierung aus Union und SPD wollte Ende der letzten Legislaturperiode die Rechtslage ändern. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte seinerzeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den Kindergeldsatz künftig an den Lebenshaltungskosten im Heimatland zu orientieren und ihn dadurch deutlich zu verringern. Dabei ging es darum, „Sozialtourismus“ zu verhindern und Schlepperbanden vor allem aus Rumänien und Bulgarien das Handwerk zu legen, die die Leistungen für nicht mitgenommene Kinder abkassieren. Das Vorhaben wurde aber aufgrund rechtlicher Bedenken der EU-Kommission auf Eis gelegt.
Ja. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums betonte gestern in Einklang mit dem Finanzministerium, man halte an dem Ziel fest, die Kindergeldzahlungen ins Ausland zu kürzen. „Das bleibt für beide Regierungspartner auf der Tagesordnung.“ Man wolle nun mit der EU-Kommission und den EU-Partnern nach einer Lösung suchen.
Grundlage dürfte weiterhin der Schäuble-Entwurf sein. Er sieht eine Kürzung des Kindergeldes für Bürger aus 15-EU-Staaten vor. So würde zum Beispiel ein in Deutschland lebender polnischer Staatsbürger künftig für sein in Polen lebendes Kind nur noch die Hälfte des Kindergelds erhalten: monatlich 97 Euro statt 194 Euro. Auch für Bulgaren, Kroaten, sollte die Zahlungen halbiert werden. Für zehn weitere EU-Länder, darunter Griechenland, sollten 75 Prozent des üblichen Satzes gelten.
In Deutschland erhalten Eltern für das erste und das zweite Kind 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro. Eine solche Staffelung gibt es nicht in jedem EU-Land. So zahlt Frankreich erst ab dem zweiten Kind. Stark ist auch das Gefälle bei der Höhe: Während in Luxemburg und Liechtenstein die Sozialleistung etwas üppiger ausfällt als in Deutschland, erhalten Eltern in Polen seit 2016 rund 114 Euro, in Bulgarien werden 18 Euro und in Rumänien knapp zehn Euro monatlich gezahlt. Die rote Laterne trägt Griechenland mit gerade einmal 5,87 Euro im Monat.