Hintergrund: Überflugrechte
Hannover (dpa) - Die unfreiwillige Zwischenlandung des bolivianischen Präsidenten Evo Morales in Wien wurde mit der Verweigerung von Überflugrechten begründet. Sie ist in der Zivilluftfahrt eher selten, aber nicht ungewöhnlich.
Prinzipiell müssen alle internationalen Flüge per Flugplan bei den zuständigen Luftaufsichtsbehörden angemeldet und genehmigt werden. Verweigern diese die Genehmigung, ist der Einflug in den Luftraum illegal. An dieses Prinzip müssen sich auch Militärflugzeuge halten.
Die Verweigerung von Überflugrechten kann - wie etwa während des Libyen-Kriegs - durchaus politisch motiviert sein. Während des Arabischen Frühlings in Nordafrika verweigerte Frankreich etwa dem fliehenden tunesischen Präsidenten Zine el Abidine Ben Ali die Landerechte.
Auch der Jet von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte mangels Überfluggenehmigung für den Iran 2011 schon einmal in einer Warteschleife über der Türkei kreisen müssen, bis dann doch noch der Einflug in der iranischen Luftraum genehmigt wurde.
Flugpläne werden vom Piloten in der Regel vor dem Start per Internet, Telefon oder Fax aufgegeben, können aber auch aus zwingenden Gründen unterwegs per Funk beantragt werden. Die Formulare enthalten Angaben zu Start- und Landeplatz, zur Art des Fluges, der geplanten Flugroute und -höhe, zu möglichen Ausweichplätzen, der maximalen Flugzeit (die sich aufgrund der Treibstoffreserven errechnet), der Zahl der Menschen an Bord, der Ausrüstung und Farbe der Maschine sowie auch zum Typ des Flugzeugs.
Bei Morales' Maschine handelt es sich den Angaben zufolge um einen dreistrahligen Geschäftsreisejet des französischen Herstellers Dassault Aviation. Er hat eine maximale Reichweite von knapp 8400 Kilometern - erlaubt also auch Interkontinentalflüge.
Die Reichweite ist allerdings abhängig von vielen Faktoren. Generell gilt in der Luftfahrt: Je mehr ein Flugzeug beladen ist, umso mehr verkürzt sich die Reichweite. Die Route, die der Pilot wählt, muss daher nicht immer die kürzeste sein. Einfluss haben auch die Wetterverhältnisse, Luftstraßen, Navigationshilfen, gesperrte Lufträume oder auch Erwägungen beim Treibstoff-Management.