Hintergrund: Urwahl bei den Grünen
Berlin (dpa) - Alle knapp 60 000 Grünen-Mitglieder konnten das Spitzenkandidaten-Duo der Partei für die Bundestagswahl 2013 wählen. Das Ergebnis ist rechtlich bindend.Bis 30. Oktober mussten die Grünen-Mitglieder ihre Stimme abgeben, vom 4. bis 9. November wurden die Unterlagen ausgezählt.
Gewählt wurden zwei Frauen oder ein Mann und eine Frau.
Vorher stellten sich die 15 Bewerber in Veranstaltungen in den Bundesländern der Basis vor. Die Runden wurden teilweise im Internet übertragen. 25 von der Basis mitbestimmte Fragen sollten die Kandidaten auch schriftlich beantworten.
Bei der Urwahl hatte jedes Parteimitglieder zwei Stimmen, davon musste mindestens eine Stimme für eine Frau abgegeben werden. Auf einen Kandidaten allein durften die beiden Stimmen nicht vereint werden.