Hintergrund: Vertrauensfrage
Potsdam (dpa) - Die Vertrauensfrage ist in Artikel 87 der brandenburgischen Landesverfassung geregelt.
Bekommt danach ein Antrag des Ministerpräsidenten, ihm das Vertrauen auszusprechen, im Landtag keine Mehrheit, kann sich das Parlament innerhalb von 20 Tagen auflösen, wenn es bis dahin nicht mehrheitlich einen neuen Regierungschef gewählt hat. Macht der Landtag von seinen Befugnissen keinen Gebrauch, so kann ihn der Ministerpräsident binnen weiterer 20 Tage auflösen.
Die Regierungsfraktionen haben derzeit zusammen 55, die Opposition aus CDU, FDP und Grünen 31 Abgeordnete. Die Sitze im insgesamt 88 Sitze umfassenden Parlament verteilen sich wie folgt: SPD 30, Linke 25, CDU 19, FDP 7, Bündnis 90/Die Grünen 5. Dazu kommen zwei fraktionslose Abgeordnete.