Hintergrund: Wann darf die Bundesanwaltschaft ermitteln?

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft ist keine Superstaatsanwaltschaft, die nach Gutdünken Fälle an sich ziehen könnte. Die Karlsruher Behörde, die vom Generalbundesanwalt geleitet wird, darf nur dann die Ermittlungen übernehmen, wenn dies in den komplizierten Zuständigkeitsvorschriften vorgesehen ist.

Vereinfacht gesagt, geht es dabei vor allem um Fälle mit Staatsschutzcharakter - also vor allem Terrorismus und Spionage. Die Bundesanwaltschaft ist auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig. Ein großer Teil des Tagesgeschäfts spielt allerdings vor dem Bundesgerichtshof: Dort vertritt die Bundesanwaltschaft in Revisionsverfahren die Anklage.

Die Bundesanwaltschaft führt unter anderem Ermittlungen gegen Verdächtige aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus sowie bei politisch motivierten Gewalttaten, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße berühren.