Hintergrund: Was macht einen Staat aus?
Berlin (dpa) - Mit der Unabhängigkeit des Südsudan entsteht ein neuer Staat. Im Völkerrecht werden Staaten meist nach der von dem Staatsrechtler Georg Jellinek entwickelten Drei-Elemente-Regel definiert.
Demzufolge gibt es einen politisch und rechtlich organisierten Personenverband (Staatsvolk), der sich auf einer abgegrenzten Fläche (Staatsgebiet) eine eigene Ordnung (Staatsgewalt) gibt.
Beim Staatsgebiet ist keine genaue Grenze erforderlich, es genügt ein unstrittiges Kernterritorium. Für ein Staatsvolk reicht ein Mindestmaß an Zugehörigkeitsgefühl; ethnische, sprachliche oder religiöse Einheitlichkeit ist nicht Bedingung. Staatsgewalt bezeichnet die Fähigkeit einer stabilen Regierung, eine Ordnung in dem Gebiet effektiv zu organisieren und nach außen von anderen Staaten unabhängig zu handeln.
Das Völkerrecht lehnt auch das Recht auf Sezession (Abtrennung) von Teilgebieten eines bestehenden Staates nicht vollständig ab. Dabei steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Konflikt mit der garantierten territorialen Integrität des bisherigen Gesamt-Staates. Als entscheidend gilt, dass das nach Unabhängigkeit strebende Gebiet tatsächlich als Staat fortbestehen kann. In Afrika gelang eine Sezession vor dem Südsudan im Jahr 1993 der äthiopischen Provinz Eritrea - mit bis heute umstrittenen Grenzen.
Je strittiger die Beurteilung eines Territoriums als Staat ist, desto wichtiger ist dessen Anerkennung durch andere Länder. Eine Anerkennung kann bereits erfolgen, wenn sich die Staatsgewalt zwar weitgehend konstituiert hat, aber noch keine gefestigten Strukturen aufweist. Der Schritt kann aber auch als vorzeitige Anerkennung und damit als völkerrechtswidriger Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines Staates gewertet werden.
Unklar ist die Lage, wenn ein selbst proklamierter Staat wie 2008 das Kosovo zunächst nur von einem Teil der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird und in diplomatischer Unsicherheit existiert. Nach herrschender Meinung im Völkerrecht muss die Existenz eines Staates nicht zwingend durch andere Länder anerkannt werden. Zu den international kaum anerkannten Staaten gehören die Türkische Republik Nordzypern, die Republik China (Taiwan) und die Westsahara.