Hintergrund: Gesetzgeber schweigt über Waffendeals
Berlin (dpa) - Das umstrittene Panzergeschäft mit Saudi-Arabien ist im Bundessicherheitsrat geheim erörtert worden. Die Mitglieder dieses Gremiums, die dem Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angehören, haben seitdem öffentlich kein Wort darüber verloren.
Sie sind vom Gesetzgeber zum Schweigen verpflichtet. Dies geht aus der Geschäftsordnung der Regierung und dem Strafgesetzbuch hervor:
GESCHÄFTSORDNUNG: „Die Sitzungen der Bundesregierung sind vertraulich“, heißt es in der Geschäftsordnung der Bundesregierung, darunter fällt als Unterausschuss des Kabinetts auch der Bundessicherheitsrat. Mitteilungen über die Ausführungen einzelner Minister oder über deren Abstimmungsverhalten sind „ohne besondere Ermächtigung des Bundeskanzlers unzulässig“.
STRAFEN: Laut Paragraf 353 b des Strafgesetzbuches (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht), heißt es, wer als Amtsträger Geheimnisse „unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet“, werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.