Hintergrund: Was welchem Flüchtling wofür zusteht
Berlin (dpa) - Das bundesweit geltende Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass Flüchtlinge das erhalten, was sie brauchen, um ihr Existenzminimum zu sichern: Essen, Unterkunft, Heizung oder Körperpflegeartikel gehören dazu.
Wie viel Bargeld der Flüchtling jeweils bekommt, hängt davon ab, wie lange er in Deutschland ist, und was er in seiner Unterkunft an Sachleistungen erhält.
- In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Dinge des täglichen Bedarfs wie Essen oder Möbel meist zur Verfügung gestellt. Es gibt zum Beispiel Erstausstattungspakete, Kleiderspenden oder Gutscheine.
- Außerdem bekommen die Flüchtlinge Bargeld für persönliche Bedürfnisse: Alleinstehende erhalten 143 Euro im Monat. Erwachsene, die als Partner einen Haushalt teilen, bekommen je 129 Euro. Wer sonst noch im Haushalt lebt, kriegt 113 Euro. Und für Kinder stehen den Familien je nach Alter zwischen 85 und 92 Euro zu.
- Wenn Asylbewerber nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landes untergebracht sind und damit in der Regel kein Essen mehr gestellt wird sowie weitere Sachleistungen wegfallen, gibt es zusätzliches Bargeld: Erwachsene Alleinstehende erhalten 216 Euro, Kinder oder weitere Haushaltsmitglieder zwischen 133 und 194 Euro. Zusätzlich übernehmen die Behörden anfallende Wohnkosten.
- Wie bei Hartz-IV-Empfängern haben Kinder Anspruch auf Hilfe für einen Schulausflug oder Gutscheine zum Beispiel für den Sportverein. Auch bei Krankheit oder besonderen Situationen wie Schwangerschaft oder Geburt erstattet der Staat die Kosten.
- Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Damit erhält ein alleinstehender Asylbewerber etwa 392 Euro. Außerdem werden - wie bei Hartz-IV-Empfängern - Wohnkosten erstattet.