Hintergrund: Wie werden Stimmen zu Sitzen?
Berlin (dpa) - Warum reicht für kleine Parteien in Deutschland schon ein Ergebnis von unter einem Prozent für einen Sitz im Europaparlament?
Die Satire-Partei „Die Partei“ von Martin Sonneborn beispielsweise kann mit einem Ergebnis von 0,6 Prozent mit einem Sitz in das Europäische Parlament einziehen. Deutschland entsendet 96 der 751 Abgeordneten nach Straßburg.
Die Statistiker sagen, man müsse rechnerisch nicht einen vollen Sitz erreicht haben, um einen Sitz im Europaparlament zu bekommen. Warum?
Das ist komplizierter, Grund ist das aufwendige Sitzverteilungsverfahren. Es heißt Sainte-Laguë/Schepers oder „Divisormethode mit Standardrundung“.
Dabei werden - grob gesagt - die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt - im Fall der Europawahl 96. Die sich ergebenden Quotienten werden dann standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet.
Zahlenbruchteile unter 0,5 werden abgerundet, über 0,5 Prozent aufgerundet. Bei genau 0,5 wird so auf oder abgerundet, dass die Gesamtzahl der Sitze eingehalten wird. Ergeben sich dadurch mehrere Sitzzuteilungen, kann unter Umständen sogar das Los entscheiden.
Das Verfahren wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt, seit 2009 auch für die Sitzzuteilung bei Bundestagswahlen.