Hintergrund: Wo die Kunstfreiheit aufhört
Berlin (dpa) - Querulanten, Teufelsanbeter, Gotteslästerer - mit kritischen Texten oder extravaganten Auftritten können sich Musiker in manchen Ländern den heftigsten Vorwürfen aussetzen. Der Fall der russischen Punkband Pussy Riot ist nicht der erste, in dem ein als autoritär geltendes Regime Musiker vor Gericht bringt.
Einige Beispiele:
2012 in der TÜRKEI: Dem türkischen Musiker Fazil Say soll im Oktober in Istanbul der Prozess gemacht werden. Er soll gotteslästerliche Äußerungen über den Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet haben. Bei einer Verurteilung drohen dem Künstler bis zu 18 Monate Gefängnis.
2003 in MAROKKO: Erschütterung des islamischen Glaubens, sexuelle Ausschweifungen und Teufelsverehrung - diese Vorwürfe bringen 14 junge Musiker aus mehreren Hardrock- und Heavy-Metal-Bands vor ein Gericht in Casablanca. Die Urteile: Haftstrafen zwischen einem Monat und einem Jahr. Nach wütenden Protesten der Bevölkerung werden die Haftbedingungen verbessert.
1996 in SOMALIA: Ein islamisches Gericht in der Hauptstadt Mogadischu lässt eine Gruppe von 30 Musikern, Sängern und Tänzern öffentlich auspeitschen. Angeblich haben sie ihr Programm nicht von islamischen Zensoren genehmigen lassen. Ihre Tänze werden als obszön angesehen und sind damit ein Verstoß gegen das islamische Recht.
1987 in der TSCHECHOSLOWAKEI: Fünf Jazzmusiker müssen ins Gefängnis. Sie haben in Veröffentlichungen, die ursprünglich nur für musikalische Inhalte vorgesehen waren, zunehmend Regimekritiker zu Wort kommen lassen. Offiziell begründet das Gericht sein Urteil mit einem angeblichen Wirtschaftsverbrechen der Musiker.