Hintergrund: Zwei Stimmen für vier Jahre

Berlin (dpa) - Am Sonntag sind 61,8 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, den 18. Deutschen Bundestag zu wählen. Darunter sind drei Millionen Erstwähler.

4451 Kandidaten stellen sich zur Wahl, rund 900 mehr als bei der Bundestagswahl 2009. 30 Parteien treten dabei mit Landeslisten an, 4 weitere mit Kreiswahlvorschlägen. Die Wahlbeteiligung bei der Wahl 2009 lag bei 70,8 Prozent

Generell gibt es in den 299 Wahlkreisen jeweils zwei Arten von Kandidaten: Direkt- und Listenkandidaten. Jeder Wähler kann deshalb zweimal sein Kreuz machen: mit der Erststimme bei einem Direktkandidaten und mit der Zweitstimme bei einer Liste mit mehreren Kandidaten.

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als ein Kreuz pro Spalte gesetzt ist, nichts markiert wurde oder nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, wo markiert wurde. Wichtig ist laut Deutscher Anwaltauskunft, dass der Wählerwille eindeutig zu erkennen ist. Danach kann man zwar einen Haken anstelle eines Kreuzes setzen, ein Fragezeichen aber kommt nicht infrage. Wenn jemand mit einem T-Shirt Werbung für eine Partei macht, darf er damit nicht ins Wahllokal - unerlaubte Wählerbeeinflussung.

Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist. Jede Partei, die mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Direktmandate bekommt, erhält so viele Sitze, wie ihrem Prozentergebnis entsprechen.

Wie kommen die Abgeordneten in den Bundestag? Zunächst wird ermittelt, wie viele von den theoretisch 598 Bundestagssitzen einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dann werden diese Sitze entsprechend dem jeweiligen Zweitstimmenergebnis in den Bundesländern auf die Landesverbände der Partei verteilt. Innerhalb der Landesverbände erhalten zuerst alle direkt gewählten Wahlkreiskandidaten einen Sitz, bleiben welche übrig, gehen diese an die Kandidaten der Landesliste entsprechend deren Reihenfolge.

Voraussichtlich am 9. Oktober stellt der Bundeswahlausschuss das endgültige Ergebnis der Wahl in einer öffentlichen Sitzung fest. Innerhalb von 30 Tagen, also spätestens am 22. Oktober 2013, muss ein neu gewählter Bundestag erstmals zusammentreten. Der älteste anwesende Abgeordnete leitet die Sitzung sowie die Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter.

Aufgabe des Bundestages ist auch die Wahl des Bundeskanzlers. Der Vorschlag für einen Kandidatin oder einen Kandidaten kommt vom Bundespräsidenten. Die Wahl erfolgt dann ausschließlich durch die Abgeordneten, ohne vorherige Aussprache und geheim. Der Kandidat benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen des Parlaments.