Hip-Hop vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (dpa) - Für die Musikbranche ist es ein Einschnitt: In ihrem Urteil zum „Sampling“ in Hip-Hop und Rap entscheiden die Karlsruher Richter im Sinne der Kunstfreiheit. Das dürfte es leichter machen, sich ungefragt in fremden Werken zu bedienen.
31.05.2016
, 13:48 Uhr