Ein Arzt der Medizinischen Kommission der Europäischen Fußball-Union UEFA und der betreffende Mannschaftsarzt müssen die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigen und erklären, dass der Spieler nicht an der Endrunde teilnehmen kann.
Die UEFA-Administration muss dies noch definitiv genehmigen. Dies ist in Artikel 44.03 (Spielerliste) des Regelwerks für die Europameisterschaft festgelegt. Bis Dienstag (24.00 Uhr) mussten die 24 Teilnehmer ihre 23-Mann-Kader für das Turnier benennen.