Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum „Sampling“
Karlsruhe (dpa) - Etappensieg für Moses Pelham: Im Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz ohne Erlaubnis hat der Komponist und Produzent sich vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt.
Seine Klage gegen mehrere Urteile hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie verkündet wurde. Um den zweisekündigen Beat streitet Pelham seit mehr als einem Jahrzehnt mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk. Er hatte ihn 1997 ohne zu fragen aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977 kopiert und in Endlosschleife unter den mit der Rapperin Sabrina Setlur aufgenommenen Song „Nur mir“ gelegt.
Diese Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Sie ist vor allem in Rap und Hip-Hop üblich. Derzeit darf das Stück nicht verbreitet werden. Dagegen hatte Pelham mit anderen Produzenten und Musikern geklagt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile - zuletzt von 2012 - trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“, sagte er. (Az. 1 BvR 1585/13)
Die BGH-Richter hatten entschieden, dass ein fremder Beat - und sei er noch so kurz - nur dann einfach kopiert werden darf, wenn er nicht gleichwertig nachgespielt werden kann. Dieses Kriterium halten die Verfassungsrichter für ungeeignet. Für die Benutzung müsse auch nicht unbedingt Geld fließen. Die Richter weisen aber darauf hin, dass der Gesetzgeber auch eine Bezahlpflicht einführen könnte. Außerdem schlagen sie dem BGH vor, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, weil das Urheberrecht seit 2002 EU-weit harmonisiert ist.